06. mai 2026

Rückstellungen für Grossrenovationen und Einlagen in den Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum

Bei der steuerlichen Akzeptanz von Rückstellungen für Grossrenovationen bei Geschäftsliegenschaften sowie bei Einlagen in Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum haben sich in jüngster Zeit steuerlich relevante Änderungen ergeben, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Rückstellungen Renovationen Liegenschaften, Einlagen Erneuerungsfonds

Lesen Sie den kompletten Fachartikel über Rückstellungen für Grossrenovationen und Einlagen in Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum von Steuerexperte Benjamin Trunz als PDF-Datei. Er steht Ihnen für individuelle Fragen oder eine Beratung gerne zur Verfügung.